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Modelo 210 bei saisonaler Vermietung — wie rechne ich?

Saisonale Vermietung führt in der Regel zu einer Mischnutzung — und damit zu zwei getrennten Modelo-210-Erklärungen pro Eigentümer. Für die Vermietungsperiode werden die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert. Die Frist ist der 1. bis 20. Januar des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Für die restlichen Tage (Eigennutzung oder Leerstand) wird das imputierte Einkommen anteilig berechnet. Die Frist dafür ist der 31. Dezember des Folgejahres. Ein Beispiel: Ein Eigentümer vermietet seine Mallorca-Wohnung 90 Tage im Sommer und nutzt sie die übrigen 275 Tage selbst. Katasterwert 200.000 €, Gemeinde mit Bewertung ab 2012, EU-Ansässiger, Alleineigentümer. Vermietung (90 Tage): Angenommene Bruttomieteinnahmen 9.000 €. EU-Ansässiger mit 3.500 € abzugsfähigen Kosten: Steuer 19 % auf 5.500 € = 1.045 €. Eigennutzung (275 Tage): Imputiertes Einkommen = 200.000 × 1,1 % × 275/365 = 1.657,53 €. Steuer: 1.657,53 × 19 % = 314,93 €. Zwei Erklärungen erforderlich, mit unterschiedlichen Fristen. Der häufigste Fehler bei saisonaler Vermietung: nur eine Erklärung einreichen. Die Ferienvermietungslizenz ist vom Steuerrecht zu unterscheiden — sie regelt das Tourismusrecht, nicht die IRNR-Pflicht. Das Fehlen einer Lizenz befreit nicht von der Steuerpflicht.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.