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Modelo 210 bei saisonaler Vermietung — wie rechne ich?
Saisonale Vermietung führt in der Regel zu einer Mischnutzung — und damit zu zwei getrennten Modelo-210-Erklärungen pro Eigentümer. Für die Vermietungsperiode werden die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert. Die Frist ist der 1. bis 20. Januar des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Für die restlichen Tage (Eigennutzung oder Leerstand) wird das imputierte Einkommen anteilig berechnet. Die Frist dafür ist der 31. Dezember des Folgejahres. Ein Beispiel: Ein Eigentümer vermietet seine Mallorca-Wohnung 90 Tage im Sommer und nutzt sie die übrigen 275 Tage selbst. Katasterwert 200.000 €, Gemeinde mit Bewertung ab 2012, EU-Ansässiger, Alleineigentümer. Vermietung (90 Tage): Angenommene Bruttomieteinnahmen 9.000 €. EU-Ansässiger mit 3.500 € abzugsfähigen Kosten: Steuer 19 % auf 5.500 € = 1.045 €. Eigennutzung (275 Tage): Imputiertes Einkommen = 200.000 × 1,1 % × 275/365 = 1.657,53 €. Steuer: 1.657,53 × 19 % = 314,93 €. Zwei Erklärungen erforderlich, mit unterschiedlichen Fristen. Der häufigste Fehler bei saisonaler Vermietung: nur eine Erklärung einreichen. Die Ferienvermietungslizenz ist vom Steuerrecht zu unterscheiden — sie regelt das Tourismusrecht, nicht die IRNR-Pflicht. Das Fehlen einer Lizenz befreit nicht von der Steuerpflicht.
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→ Saisonale Vermietung auf Mallorca und die Modelo 210Verwandte Fragen
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.