Nutzungsart

Wie viele Erklärungen brauche ich bei Vermietung plus Eigennutzung?

In der Regel zwei Erklärungen pro Eigentümer pro Immobilie und Jahr. Eine Erklärung für die Vermietungsperiode — mit den tatsächlichen Mieteinnahmen als Bemessungsgrundlage, Frist 1.–20. Januar des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Eine Erklärung für die Eigennutzungs- oder Leerstandsperiode — mit dem anteiligen imputierten Einkommen, Frist 31. Dezember des Folgejahres. Bei zwei Miteigentümern verdoppelt sich die Anzahl: Grundsätzlich vier Erklärungen insgesamt — jeder Eigentümer reicht je eine Erklärung pro Einkunftsart ein, jeweils anteilig nach seinem Eigentumsanteil. Der häufigste Fehler: Eigentümer reichen nur eine einzige Erklärung ein — entweder nur für die Mieteinnahmen oder nur für das imputierte Einkommen. In beiden Fällen bleibt eine Einkunftsart unerklärt, was Säumniszuschläge oder Sanktionen auslösen kann. Besitzt derselbe Eigentümer mehrere Immobilien, vervielfacht sich die Anzahl entsprechend: jede Immobilie erfordert eigene Erklärungen, jeweils pro Einkunftsart und pro Eigentümer.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.