Nutzungsart

Modelo 210 bei gemischter Nutzung — wie wird aufgeteilt?

Bei gemischter Nutzung — also wenn die Immobilie im selben Kalenderjahr teils vermietet und teils selbst genutzt oder leergestanden hat — sind in der Regel zwei getrennte Modelo-210-Erklärungen pro Eigentümer erforderlich. Die Aufteilung erfolgt grundsätzlich nach Kalendertagen. Vermietungstage sind die Tage, an denen ein Mietvertrag bestand. Alle übrigen Besitztage gelten in der Regel als Eigennutzung oder Leerstand. Für die Vermietungsperiode werden die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert (Frist: 1.–20. Januar des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026)). Für die Eigennutzungsperiode wird das imputierte Einkommen anteilig berechnet — Katasterwert × Imputationsfaktor × Steuersatz × Eigentumsanteil × Eigennutzungstage/365 (Frist: 31. Dezember des Folgejahres). Der häufigste Fehler bei Mischnutzung: Eigentümer reichen nur eine einzige Erklärung ein und vergessen die zweite. Das führt entweder dazu, dass die Mieteinnahmen nicht erklärt werden oder dass das imputierte Einkommen für die Eigennutzungstage fehlt. Bei zwei Miteigentümern (z. B. ein Ehepaar mit je 50 %) und Mischnutzung ergeben sich grundsätzlich vier Erklärungen pro Jahr: zwei Eigentümer × zwei Einkunftsarten.

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Zum Thema in unserem Ratgeber

Modelo 210: Eigennutzung vs. Vermietung

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.