Berechnung

Wie berechne ich das Modelo 210 bei gemischter Nutzung?

Bei gemischter Nutzung — teils vermietet, teils selbst genutzt — sind grundsätzlich zwei getrennte Berechnungen und zwei separate Erklärungen erforderlich. Beispiel: EU-/EWR-Ansässiger, Alleineigentümer, Katasterwert 200.000 €, Imputationsfaktor 1,1 %, 90 Tage vermietet (Mieteinnahmen 9.000 €, Werbungskosten 3.500 €), 275 Tage Eigennutzung. Vermietungsteil: Nettomieteinnahmen = 9.000 – 3.500 = 5.500 €. Steuer = 5.500 × 19 % = 1.045 €. Einreichungsfrist für Steuerjahr 2025: 1.–20. Januar 2026. Ab Steuerjahr 2026 (Orden HAC/623/2026): 1.–20. April des Folgejahres (bei gruppierter Jahreserklärung; für separate Erklärungen gilt 2026 eine Übergangsregel). Eigennutzungsteil: Imputiertes Einkommen = 200.000 × 1,1 % × 275/365 = 1.657,53 €. Steuer = 1.657,53 × 19 % = 314,93 €. Frist für Steuerjahr 2025: 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Ab Steuerjahr 2026: 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres. Gesamtsteuer: 1.045 + 314,93 = 1.359,93 €. Bei zwei Miteigentümern verdoppelt sich die Anzahl der Erklärungen auf grundsätzlich vier. Der häufigste Fehler: nur eine Erklärung einreichen.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.