Kernfragen

Welche Immobilien unterliegen der Nichtresidentensteuer in Spanien?

Grundsätzlich alle Immobilien in Spanien, die sich im Eigentum eines Nichtresidenten befinden — mit Ausnahme der Foral-Gebiete. Das umfasst: Ferienwohnungen und -häuser, Eigentumswohnungen (Pisos), Villen und Fincas, Gewerbeimmobilien wie Büros, Läden oder Lager, und unbebaute Grundstücke. Entscheidend ist nicht die Nutzung, sondern der Besitz. Eine leerstehende Immobilie ist genauso steuerpflichtig wie eine vermietete — der Unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage. Bei Leerstand oder Eigennutzung gilt das imputierte Einkommen. Bei Vermietung werden die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert. Bei gemischter Nutzung müssen zwei separate Modelo-210-Erklärungen eingereicht werden. Achtung bei Garagen und Kellerräumen (Trasteros): In Spanien haben Stellplätze und Trasteros in der Regel auch eine eigenständige Erklärungspflicht — auch wenn sie im selben Notarvertrag wie die Hauptimmobilie erworben wurden. Wer einen Tiefgaragenplatz oder Trastero besitzt, sollte prüfen, ob dieser eine eigene Katasternummer hat. Ausgenommen sind Immobilien in Álava, Guipúzcoa, Vizcaya und Navarra (Foral-Gebiete). Für alle anderen Provinzen — Balearen, Kanaren, Katalonien, Andalusien, Valencia, Madrid — gilt das Modelo 210 uneingeschränkt.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.