Kernfragen
Müssen alle ausländischen Immobilieneigentümer in Spanien Steuern zahlen?
Im Grundsatz ja — mit einer wichtigen Einschränkung: Nur wer steuerlich nicht in Spanien ansässig ist, fällt unter die Nichtresidentensteuer IRNR. Wer hingegen in Spanien lebt und dort seinen steuerlichen Wohnsitz hat, ist Steuerresident und zahlt über das Modelo 100. Für die große Mehrheit der ausländischen Immobilieneigentümer in Spanien gilt: Sie leben im Ausland, haben ihre Immobilie als Ferienhaus oder Investment — und sind damit steuerpflichtig nach IRNR, unabhängig von ihrer Nationalität. Keine Ausnahme gibt es für geringe Immobilienwerte oder kurze Eigentumszeiten. Auch wer die Immobilie erst im Laufe des Jahres gekauft hat, muss anteilig für die Besitztage Steuern zahlen. Ausnahmen vom Modelo 210 gibt es nur in zwei Fällen: Erstens für Immobilien in den Foral-Gebieten (Baskenland und Navarra) — dort gelten eigene Steuergesetze. Zweitens können bestimmte Doppelbesteuerungsabkommen die Steuerpflicht einschränken oder eliminieren — bei Immobilieneinkünften ist das aber die Ausnahme, da die meisten DBAs Spanien das Besteuerungsrecht zuweisen. Wer also eine Immobilie auf Mallorca, in Andalusien, an der Costa Blanca oder auf den Kanaren besitzt und nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, muss in der Regel jährlich das Modelo 210 einreichen.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.