Kernfragen

Gilt das Modelo 210 für ganz Spanien?

Fast — aber nicht ganz. Das Modelo 210 gilt für alle Immobilien auf dem spanischen Festland sowie auf den Balearen und den Kanaren. Ausgenommen sind die sogenannten Foral-Gebiete. Spanien kennt eine territoriale Steuerautonomie für vier Regionen: die Provinzen Álava, Guipúzcoa und Vizcaya im Baskenland sowie die Comunidad Foral de Navarra. Diese Gebiete haben eigene Steuergesetze und eigene Steuerbehörden — die Diputaciones Forales. Für Immobilien in diesen Gebieten ist das nationale Modelo 210 nicht zuständig. Für Immobilieneigentümer auf Mallorca, Ibiza, Menorca, Gran Canaria, Teneriffa, in Andalusien, Katalonien, Madrid, Valencia oder allen anderen nicht-foralen Provinzen gilt das Modelo 210 ohne Einschränkung. Ein häufiger Fehler: Manche Eigentümer glauben, dass Immobilien in bestimmten Autonomen Gemeinschaften eigene Formulare erfordern. Das stimmt nicht. Die IRNR ist eine staatliche Steuer, die einheitlich über das Modelo 210 abgewickelt wird — unabhängig von der Autonomen Gemeinschaft. Praktisch relevant für die meisten deutschsprachigen Immobilieneigentümer: Mallorca (Balearen), Costa del Sol (Andalusien), Costa Blanca (Valencia) und die Kanaren liegen alle im Geltungsbereich des Modelo 210.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.