Länderspezifisch

Modelo 210 für Niederländer — was gilt?

Niederländische Eigentümer sind als EU-Bürger dem günstigen Steuersatz von 19 % unterstellt — sowohl für imputierte Einkünfte als auch für Mieteinnahmen, mit der Möglichkeit zum Werbungskostenabzug bei Vermietung. Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit. Ein deutscher Staatsbürger mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz wird steuerlich wie ein Drittstaatsangehöriger behandelt; ein britischer Staatsbürger mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland wie ein EU-Ansässiger. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Spanien weist Spanien das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus spanischen Immobilien zu. Die in Spanien gezahlte IRNR wird in den Niederlanden auf die niederländische Steuerschuld angerechnet. In den Niederlanden werden ausländische Immobilien im Rahmen der Box 3 (Vermögen) besteuert — die Systematik unterscheidet sich von der deutschen oder österreichischen Einkommensbesteuerung. Die spanische Steuer wird dort angerechnet. In der Praxis sind niederländische Eigentümer auf Mallorca, Ibiza, der Costa Blanca und der Costa del Sol regelmäßig vertreten. Der typische Fall: eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus, das überwiegend selbst genutzt und gelegentlich vermietet wird. Bei Eigennutzung wird die imputierte Steuer berechnet: Katasterwert × Imputationsfaktor (1,1 % oder 2,0 % gemäß DA 55 LIRPF) × 19 % × Eigentumsanteil × Besitztage/365. Bei einem Katasterwert von 250.000 € und dem 1,1 %-Faktor zahlt ein Alleineigentümer 250.000 × 1,1 % × 19 % = 522,50 € pro Jahr. Frist: 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Bei gemischter Nutzung — Vermietung im Sommer, Eigennutzung im Rest des Jahres — sind zwei getrennte Modelo-210-Erklärungen erforderlich: eine für die Mieteinnahmen (Frist: 1.–20. Januar) und eine für die imputierten Einkünfte der Eigennutzungstage (Frist: 31. Dezember). Die Einreichungspflicht in Spanien besteht unabhängig vom DBA — der Justificante sollte für die niederländische Steuererklärung aufbewahrt werden.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.