Länderspezifisch

Welche Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien?

Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit über 100 Ländern — darunter alle für Immobilieneigentümer besonders relevanten Staaten. Die wichtigsten DBAs im Kontext des Modelo 210: Deutschland, Österreich, Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA, Niederlande, Frankreich, Belgien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Kanada, Australien, Mexiko, Argentinien, Kolumbien, Chile, Brasilien und Italien. Alle diese Abkommen enthalten Regelungen zu Immobilieneinkünften. Für Immobilieneigentümer ist der zentrale Punkt: Die meisten DBAs weisen Spanien das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus Immobilien auf spanischem Territorium zu — entweder ausschließlich oder vorrangig. Das DBA vermeidet Doppelbesteuerung meist durch Anrechnung oder durch nationale Entlastungsmechanismen im Wohnsitzstaat. Die spanische Einreichungspflicht bleibt bei Immobilieneinkünften in der Regel bestehen. Der Eigentümer zahlt nicht doppelt, muss aber in beiden Ländern erklären. Wichtig zu verstehen: Ein DBA befreit in der Regel nicht von der Einreichungspflicht in Spanien. Es regelt, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie Doppelbesteuerung vermieden wird — nicht ob eingereicht werden muss. Die Pflicht zur Einreichung des Modelo 210 besteht unabhängig vom DBA, solange der Eigentümer als Nichtresident eine Immobilie in Spanien besitzt. Ein DBA kann in seltenen Fällen eine Befreiungsmethode vorsehen — bei der das Heimatland die Einkünfte vollständig freistellt, anstatt sie mit Anrechnung zu besteuern. Bei Immobilieneinkünften ist das allerdings die Ausnahme. Die meisten Abkommen verwenden für Immobilieneinkünfte die Anrechnungsmethode. Die vollständige Liste der spanischen DBAs ist auf der Website der AEAT einsehbar. Für die steuerliche Gesamtplanung — also die Koordination zwischen spanischer IRNR und Heimatsteuer — empfiehlt sich die Beratung durch einen Asesor Fiscal mit DBA-Erfahrung.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.