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Modelo 210 für Kanadier — was gilt?

Kanadische Eigentümer zahlen als Drittstaatsangehörige den IRNR-Satz von 24 % — sowohl auf imputierte Einkünfte als auch auf Mieteinnahmen. Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit. Ein deutscher Staatsbürger mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz wird steuerlich wie ein Drittstaatsangehöriger behandelt; ein britischer Staatsbürger mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland wie ein EU-Ansässiger. Diese Sätze gelten für laufende Einkünfte — Eigennutzung und Vermietung. Für Veräußerungsgewinne beim Immobilienverkauf gelten abweichende Regelungen. Bei Vermietung gilt unter der aktuellen Gesetzeslage (Art. 24 LIRNR) kein Werbungskostenabzug: Die 24 % werden auf die Bruttomieteinnahmen berechnet. Die Audiencia Nacional hat am 28.07.2025 (SAN 3630/2025) entschieden, dass dieser Ausschluss gegen die EU-Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 TFUE) verstößt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die spanische Finanzverwaltung wendet derzeit weiterhin die geltende Gesetzeslage an. Eine individuelle Beratung durch einen Asesor Fiscal wird empfohlen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und Spanien ist in Kraft. Es verwendet die Anrechnungsmethode: Spanien hat das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus spanischen Immobilien, die gezahlte IRNR wird auf die kanadische Steuerschuld angerechnet. Kanada besteuert seine Bürger auf ihr Welteinkommen — die spanischen Immobilieneinkünfte müssen in der kanadischen Steuererklärung angegeben werden. Die Anrechnung erfolgt über den Foreign Tax Credit. Ein praktisches Beispiel: Ein kanadischer Eigentümer besitzt eine Finca auf Mallorca, Katasterwert 180.000 €, Gemeinde mit Bewertung ab 2012, Alleineigentümer, ganzjährig selbst genutzt. Imputiertes Einkommen: 180.000 × 1,1 % = 1.980 €. Steuer: 1.980 × 24 % = 475,20 €. Zum Vergleich: Ein EU-Bürger mit derselben Immobilie zahlt 1.980 × 19 % = 376,20 €. Einreichungsfrist: 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Bei Mieteinnahmen ist der Unterschied noch deutlicher: Ein kanadischer Eigentümer mit 15.000 € Mieteinnahmen zahlt 24 % auf die Bruttoeinnahmen = 3.600 €. Ein EU-Bürger mit 6.000 € abzugsfähigen Kosten zahlt 19 % auf 9.000 € = 1.710 €. Frist für Mieteinnahmen: 1.–20. Januar des Folgejahres. Der Justificante des Modelo 210 sollte für die kanadische Steuererklärung aufbewahrt werden, um den Foreign Tax Credit geltend zu machen.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.