Länderspezifisch
Wie vermeide ich Doppelbesteuerung bei spanischer Immobilie?
Der primäre Mechanismus zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und dem Wohnsitzstaat des Eigentümers. Die meisten DBAs vermeiden bei Immobilieneinkünften Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder nationale Entlastungsmechanismen: Spanien besteuert die Einkünfte aus der spanischen Immobilie über das Modelo 210. Der Eigentümer gibt dieselben Einkünfte in seiner Heimat-Steuererklärung an. Das Heimatland berücksichtigt die in Spanien tatsächlich gezahlte Steuer. Es wird also nicht doppelt gezahlt — vorausgesetzt, die Einreichung in beiden Ländern ist korrekt. Die Voraussetzung für die Anrechnung im Heimatland ist der Nachweis der spanischen Steuerzahlung. Dieser Nachweis ist der Justificante — der offizielle Einreichungsbeleg, den die AEAT nach erfolgreicher Einreichung des Modelo 210 ausstellt. Der Justificante enthält die NRC (Número de Referencia Completo), den gezahlten Betrag und das Steuerjahr. Dieses Dokument muss der Heimat-Steuererklärung beigefügt oder aufbewahrt werden. Bei der Einreichung über Fiscaro wird der Justificante automatisch generiert und zum Download bereitgestellt — er dient als steuerlicher Nachweis für die Heimaterklärung. In Deutschland werden die spanischen Einkünfte in der Anlage AUS angegeben, die gezahlte spanische Steuer wird angerechnet. Der Progressionsvorbehalt kann dazu führen, dass die spanischen Einkünfte den deutschen Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen. In Österreich funktioniert die Anrechnung analog. In der Schweiz wird die IRNR auf kantonaler und Bundesebene angerechnet. Im Vereinigten Königreich erfolgt die Anrechnung über den Foreign Tax Credit in der Self-Assessment-Erklärung. Ein praktischer Hinweis: Wer das Modelo 210 nicht einreicht und keine spanische Steuer zahlt, hat keinen Justificante — und kann im Heimatland keine Anrechnung geltend machen. Die korrekte Einreichung in Spanien ist also nicht nur eine spanische Pflicht, sondern auch eine Voraussetzung für die steuerliche Optimierung im Heimatland.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.