Länderspezifisch

Muss ich die spanische Nichtresidentensteuer in Deutschland angeben?

In Deutschland können spanische Immobilieneinkünfte in der Einkommensteuererklärung relevant sein — häufig wird die Anlage AUS oder eine entsprechende Erklärung ausländischer Einkünfte benötigt. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom Einkunftstyp und dem DBA ab und sollte mit einem deutschen Steuerberater geprüft werden. Dort werden die spanischen Immobilieneinkünfte deklariert — sowohl imputierte Einkünfte als auch Mieteinnahmen — und die in Spanien gezahlte Steuer als anrechenbare ausländische Steuer angegeben. Die Anrechnungsmethode funktioniert wie folgt: Die in Spanien über das Modelo 210 gezahlte IRNR wird auf die deutsche Einkommensteuerschuld für dieselben Einkünfte angerechnet. Das bedeutet: Deutschland besteuert die spanischen Einkünfte grundsätzlich mit, rechnet aber die spanische Steuer darauf an. Übersteigt die spanische Steuer die deutsche Steuerschuld auf diese Einkünfte, geht der Überschuss verloren — er wird weder erstattet noch vorgetragen. Je nach Einkunftsart und DBA-Behandlung können Anrechnung oder Progressionswirkungen relevant sein. Als Nachweis für die Anrechnung dient der Justificante — der offizielle Einreichungsbeleg des Modelo 210 von der AEAT. Dieser enthält die NRC, den gezahlten Betrag und das Steuerjahr. Das Finanzamt kann diesen Beleg anfordern. Ein häufiger Fehler: Eigentümer verschweigen die spanischen Einkünfte in Deutschland, weil sie meinen, die Steuerpflicht sei in Spanien abgegolten. Das ist steuerrechtlich inkorrekt — die Angabepflicht in Deutschland besteht unabhängig davon, ob die Steuer in Spanien bereits gezahlt wurde. Wer die Einkünfte nicht angibt, riskiert Nachforderungen und Zuschläge durch das deutsche Finanzamt.

Jetzt Modelo 210 online einreichen

Vollständig digital — ohne Gestor, in unter 30 Minuten.

Jetzt Modelo 210 online einreichen →

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.