Berechnung

Was ist der Unterschied zwischen 1,1% und 2,0% Imputationssatz?

Der Imputationsfaktor bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Steuer auf nicht vermietete Immobilien. Die Differenz zwischen 1,1 % und 2,0 % wirkt sich direkt auf die Steuerschuld aus. Bei einem Katasterwert von 200.000 € ergibt der Faktor 1,1 % eine Bemessungsgrundlage von 2.200 €, der Faktor 2,0 % dagegen 4.000 €. Für einen EU-/EWR-Ansässigen (19 %) bedeutet das: 418 € vs. 760 € Steuerschuld. Für einen außerhalb der EU/des EWR Ansässigen (24 %): 528 € vs. 960 €. Welcher Faktor gilt, richtet sich nach dem Año de revisión der Gemeinde — dem Jahr, in dem die letzte allgemeine Katasterrevision (Ponencia de Valores) wirksam wurde. Nach aktueller AEAT-Regelung (DA 55 LIRPF, Steuerjahre 2023–2025): Liegt das Año de revisión ab 2012, gilt 1,1 %. Liegt es davor, grundsätzlich 2,0 %. Das Año de revisión findet sich auf dem IBI-Bescheid (Recibo del IBI), den die Gemeinde jährlich verschickt. Es steht dort in der Regel als separates Feld. Bei Unsicherheit kann die Sede Electrónica del Catastro konsultiert werden. Der Unterschied ist kein akademisches Detail — bei höheren Katasterwerten kann die Differenz mehrere Hundert Euro pro Jahr betragen.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.