Sonderfälle
Modelo 210 für das Baskenland — gilt das?
Für Immobilien in den baskischen Provinzen Álava, Guipúzcoa und Vizcaya gelten besondere steuerliche Zuständigkeiten. Grundsätzlich ist in diesen Gebieten die jeweilige Diputación Foral zuständig, nicht die nationale AEAT — das nationale Modelo 210 findet dort grundsätzlich keine Anwendung. Die steuerliche Autonomie des Baskenlands basiert auf dem Concierto Económico, einer historisch gewachsenen Vereinbarung zwischen dem Baskenland und dem spanischen Staat. Jede der drei Provinzen hat ihre eigene Steuerverwaltung (Diputación Foral) mit eigener Zuständigkeit für die Besteuerung von Nichtresidenten mit Immobilienbesitz in ihrem Gebiet. Nichtresidenten mit Immobilien im Baskenland sollten sich direkt an die zuständige Diputación Foral wenden, um die dort geltenden Regelungen, Formulare und Fristen zu klären. Fiscaro ist für Immobilien in den Foral-Gebieten nicht zuständig und weist Nutzer im Wizard entsprechend darauf hin. Für alle übrigen spanischen Provinzen — Balearen, Kanaren, Andalusien, Katalonien, Madrid, Valencia und alle weiteren — gilt das nationale Modelo 210 uneingeschränkt.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.