Kernfragen
Seit wann gibt es das Modelo 210?
Das Modelo 210 in seiner heutigen Form geht auf das spanische Nichtresidentensteuergesetz (LIRNR) zurück, das im Jahr 1995 eingeführt wurde. Seither wurde es mehrfach überarbeitet, ohne seinen Grundcharakter zu verlieren. Die Besteuerung ausländischer Immobilieneigentümer in Spanien ist aber erheblich älter als das aktuelle Formular. Spanien hat schon deutlich früher Einkünfte aus spanischen Quellen besteuert, die an Nichtresidenten flossen. Ein wichtiges Datum in der neueren Geschichte: Die Disposición Adicional 55 LIRPF — entscheidend für die Bestimmung des Imputationsfaktors (1,1 % oder 2,0 %) — trat mit dem Steuerjahr 2012 in Kraft und gilt seither. Der feste 2012-Stichtag ist kein Versehen, sondern eine bewusste gesetzliche Entscheidung, die von der AEAT in ihrer Verwaltungspraxis konsistent angewendet wird. Relevanter als die historische Entwicklung ist für die meisten Eigentümer die aktuelle Rechtslage: Das Modelo 210 gilt heute in der Fassung, die die AEAT im Manual Renta 2025 dokumentiert hat. Änderungen im Steuerrecht werden in der Regel über Jahresgesetze eingeführt und fließen in das jeweilige Jahreshandbuch der AEAT ein. Wer sichergehen will, dass er nach aktuell geltendem Recht einreicht, sollte entweder die AEAT-Website konsultieren oder eine spezialisierte Plattform nutzen, die ihre Berechnungslogik regelmäßig aktualisiert.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.