Kernfragen
Brauche ich eine NIE-Nummer für das Modelo 210?
Ja — die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) ist zwingend erforderlich, um das Modelo 210 einreichen zu können. Ohne NIE gibt es keine Steuererklärung. Die NIE ist die spanische Steuer- und Identifikationsnummer für Ausländer. Sie identifiziert den Steuerpflichtigen gegenüber der AEAT und allen anderen spanischen Behörden. Wer in Spanien eine Immobilie kauft, braucht die NIE bereits beim Notartermin — ohne NIE ist kein Immobilienkauf möglich. Wer noch keine NIE hat, kann sie beantragen: persönlich bei einer spanischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland, oder direkt in Spanien bei der zuständigen Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería). In manchen Fällen kann auch ein bevollmächtigter Anwalt oder Gestor die Beantragung übernehmen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Konsulat und Auslastung. In Deutschland rechnet man mit zwei bis vier Wochen, in Spanien kann es schneller gehen. Wer seine NIE-Nummer vergessen hat: Sie steht auf dem originalen NIE-Zertifikat sowie in den Kaufunterlagen — im Notarvertrag ist die NIE jedes Eigentümers dokumentiert. Für die Einreichung des Modelo 210 über Fiscaro wird die NIE im Wizard abgefragt. Sie muss korrekt angegeben werden — Fehler bei der NIE führen zu Problemen bei der AEAT-Zuordnung.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.