Selbst einreichen

Was brauche ich um das Modelo 210 selbst einzureichen?

Für die Einreichung werden grundsätzlich folgende Angaben und Unterlagen benötigt. Zwingend erforderlich: die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) jedes Eigentümers, die Referencia Catastral der Immobilie (aus der Escritura oder dem IBI-Bescheid), der Katasterwert (Valor Catastral, ebenfalls aus dem IBI-Bescheid), der Eigentumsanteil in Prozent und die Besitztage im Steuerjahr. Bei Vermietung zusätzlich: die gesamten Bruttomieteinnahmen des Steuerjahres. Für EU/EWR-Ansässige, die Werbungskosten geltend machen möchten: Belege über IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherungsprämien, Hypothekenzinsen und gegebenenfalls Abschreibung. Für die Zahlung: ein IBAN-Konto. Die praktische Nutzbarkeit für die AEAT-Zahlung hängt von der jeweiligen Bank und dem SEPA-Status ab — gegebenenfalls ist eine Überweisung oder ein spanisches Konto erforderlich. Bei der Einreichung über Fiscaro werden alle erforderlichen Daten strukturiert im Wizard abgefragt. Die Berechnung erfolgt nach DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4, maßgeblich sind der IBI-Bescheid und das dort ausgewiesene Año de revisión. Praktischer Tipp: Den IBI-Bescheid (Recibo del IBI) vor der Einreichung bereithalten. Er enthält Katasterwert, Referencia Catastral und das Bewertungsjahr — die drei Angaben, die für die Berechnung entscheidend sind.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.