Selbst einreichen
Was brauche ich um das Modelo 210 selbst einzureichen?
Für die Einreichung werden grundsätzlich folgende Angaben und Unterlagen benötigt. Zwingend erforderlich: die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) jedes Eigentümers, die Referencia Catastral der Immobilie (aus der Escritura oder dem IBI-Bescheid), der Katasterwert (Valor Catastral, ebenfalls aus dem IBI-Bescheid), der Eigentumsanteil in Prozent und die Besitztage im Steuerjahr. Bei Vermietung zusätzlich: die gesamten Bruttomieteinnahmen des Steuerjahres. Für EU/EWR-Ansässige, die Werbungskosten geltend machen möchten: Belege über IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherungsprämien, Hypothekenzinsen und gegebenenfalls Abschreibung. Für die Zahlung: ein IBAN-Konto. Die praktische Nutzbarkeit für die AEAT-Zahlung hängt von der jeweiligen Bank und dem SEPA-Status ab — gegebenenfalls ist eine Überweisung oder ein spanisches Konto erforderlich. Bei der Einreichung über Fiscaro werden alle erforderlichen Daten strukturiert im Wizard abgefragt. Die Berechnung erfolgt nach DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4, maßgeblich sind der IBI-Bescheid und das dort ausgewiesene Año de revisión. Praktischer Tipp: Den IBI-Bescheid (Recibo del IBI) vor der Einreichung bereithalten. Er enthält Katasterwert, Referencia Catastral und das Bewertungsjahr — die drei Angaben, die für die Berechnung entscheidend sind.
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→ Modelo 210 selber machen — Schritt für Schritt (2026)Verwandte Fragen
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.